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Programm STÄRKE

Das Programm STÄRKE hat zum Ziel, durch Stärkung der Elternkompetenzen, insbesondere der Erziehungskompetenzen, die Kinder zu stärken und ihre Entwicklungsmöglichkeit zu verbessern.
Das Programm enthält zwei Komponenten:
  • Die Ausgabe von Bildungsgutscheinen im Wert von 40 Euro an alle Eltern Neugeborener und
  • die Möglichkeit spezieller Unterstützung von Familien in besonderen Lebenssituationen durch auf die Sondersituation zugeschnittene Elternkurse, die auch mit häuslichen Beratungen verbunden werden können.

Bildungsgutscheine

SO EINFACH GEHT DAS!
  • Der Bildungsgutschein im Wert von 40 Euro wird den Eltern durch das Einwohnermeldeamt (bei Pflege- und Adoptivkindern durch das Jugendamt) zugeschickt.
  • Die Eltern geben den Gutschein bei der Buchung eines Kurses ihrer Wahl beim Veranstalter ab.
  • Dieser gewährt einen entsprechenden Gebührenerlass, d.h. bei Kursen mit einer Gebühr von 40 Euro fallen für Eltern keine Gebühren an, bei Kursen mit höheren Gebühren wird der Gutscheinwert angerechnet.
  • Der Veranstalter reicht den Gutschein mit der Unterschrift der Eltern beim Jugendamt ein.
WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN VORLIEGEN?
  • Das Kind ist ab dem 1. September 2008 geboren.
  • Die Eltern haben mit ihrem Kind den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg.
  • Mit der Teilnahme an einem Familienbildungskurs wird bis zum ersten Geburtstag des Kindes begonnen.
  • Der Gutschein muss bei Veranstaltern eingelöst werden, die Organisationen angehören, die die Rahmenvereinbarung STÄRKE unterzeichnet haben oder die mit der Billigung des Jugendamtes der Rahmenvereinbarung beigetreten sind.
WELCHE KURSE KÖNNEN BESUCHT WERDEN?
  • Kurse, die in der Gutscheinkursübersicht des Ostalbkreises ausgelistet sind (vgl. Informationen für Eltern >> Übersicht über die Gutscheinkurse im Ostalbkreis) oder Kurse in einem anderen Bereich von Baden-Württemberg, die im Rahmen von STÄRKE angeboten werden.
Neu:
  • Familien in prekärer finanzieller Situation können eine Aufstockung des Gutscheinwertes und ggfs. auch eine direkte sich anschließende aufsuchende Hilfe erhalten.
  • Kurse können so konzipiert sein, dass die Eltern das ganze erste Lebensjahr begleitet werden, der Gesamtkurs aber in mehrere Kursabschnitte getrennt angeboten wird. Solche Kurse können als ein Kurs angesehen werden.
Besondere Lebenssituationen

Befindet sich die Familie - unabhängig vom Alter der Kinder - in einer besonderen Lebenssituation, wie z.B.
  • Alleinerziehung,
  • Frühe Elternschaft (mindestens ein Elternteil unter 18 Jahren),
  • Gewalterfahrung,
  • Krankheit (dazu zählt auch Sucht) oder Behinderung eines Familienmitglieds,
  • Mehrlingsversorgung,
  • Migrationshintergrund,
  • Pflege- oder Adoptivfamilie,
  • Trennung oder Tod eines Familiemitgliedes,
  • Patchwork-Familie,
  • Kind mit ADHS, ...
wenden sich die Eltern an ihre Hebamme, Kinderarzt, eine Familienbildungsstätte, ihre Kindertagesstätte, einen Elternbildungsträger oder an das Jugendamt. Dort kann den Eltern mitgeteilt werden, ob ein zusätzlicher kostenfreier Spezialkurs, eventuell mit häuslicher Beratung, in Frage kommt (vgl. Informationen für Eltern >> Gesamtübersicht der STÄRKE-Angebote im Ostalbkreis).